Die Bürgermeisterin bestimmt über den Verkehr
Die Bürgermeisterin kann ohne die Gemeindevertretung Baumaßnahmen im Verkehr anordnen und die Gemeindevertretung hat hier nur über den Haushalt (also die Finanzierung) Mitspracherecht. Die Gemeindevertretung kann den Bürgermeister aber nicht zwingen – nur bitten – Maßnahmen für beispielsweise Verkehrsberuhigung umzusetzen. Leider sind aber auch einer Bürgermeisterin Grenzen gesetzt, denn bei manchen Maßnahmen haben noch übergeordnete Behörden Mitspracherecht. So ist zum Beispiel eine Anordnung von Tempo 30 nicht ohne weiteres umsetzbar, hier braucht man triftige Gründe. Die Grünen Mühltal haben daher erwirkt, dass sich Mühltal der Initiative Tempo 30 anschließt. Diese setzt sich für eine Bundesgesetzgebung ein, die den Kommunen die Freiheit über ihre Geschwindigkeitsregelungen gibt.
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